Luftreinhaltung
Luftmessstation Konstanz
Seit dem 01.09.1990 werden in Konstanz an einer Luftmessstation verschiedene Luftschadstoffe gemessen. Die Station befindet sich an der Ecke Zasius-/Wallgutstraße im Stadtteil Altstadt. Sie wird von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) betrieben. Erfasst werden die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub (PM 10). Die aktuellen Luftmesswerte sowie Jahresstatistiken stehen auf den Internet-Seiten der LUBW zur Verfügung.
Weitere Informationen:
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LUBW Luftmessstation Konstanz
Gute Daten zur Luftqualität in Konstanz
Station in der Wallgutstraße kontrolliert Einhaltung der Grenzwerte
In Konstanz hat sich die Luftqualität in den vergangen Jahren verbessert. Die entsprechenden Schadstoffgrenzwerte wurden nur vereinzelt oder gar nicht überschritten – so auch 2017, wie die aktuellen Daten der Luftmessstation in der Wallgutstraße belegen.
Die Langzeitmessstelle im Stadtteil Altstadt wurde 1990 von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Betrieb genommen. Mittlerweile wird sie von der Stadt Konstanz und der Schweizer Luftqualitätsüberwachung Ostluft finanziert. Sie dient in erster Linie der Kontrolle der Belastungssituation durch die Luftschadstoffe Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon, deren Grenzwerte gesetzlich festgelegt sind. In der nicht so stark befahrenen Wallgutstraße wird die sogenannte städtische Hintergrundbelastung gemessen. An den hier gesammelten Messdaten lässt sich ablesen, dass die jeweils zulässigen Grenz- bzw. Zielwerte in den vergangenen Jahren nicht nur eingehalten, sondern zum Teil auch weit unterschritten wurden.
Sinkende Feinstaubbelastung
Insbesondere die Belastung durch Feinstaubpartikel in der Luft ist in den vergangenen 15 Jahren im Schnitt zurückgegangen: Hier liegt der Jahresmittelwert seit 2011 sogar unter der Hälfte (2017 waren es 15μg/m³) des zulässigen Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die letzte Überschreitung des Maximalwertes für den Tagesmittelwert von Feinstaub lag 2003 vor. Insgesamt darf die hier zulässige Schwelle von 50μg/m³ an höchstens 35 Tagen im Jahr übertreten werden – 2017 war dies lediglich an fünf Tagen der Fall.
Niedrigster Ozon-Mittelwert seit acht Jahren
Auch hinsichtlich der Ozonkonzentration in der Luft könnte es weitaus schlechter aussehen: Hier bewegt sich der Jahresmittelwert zwar seit Jahren praktisch im selben Messbereich, der im Fall von Ozon gesetzlich festgelegte Zielwert wurde jedoch auch im letzten Jahr nicht überschritten. Dieser Zielwert wird dadurch bestimmt, dass ein gewisser Mittelwert (das sogenannte 8h-Mittel) an nicht mehr als 25 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Zu einer solchen maximalen Überschreitungshäufigkeit kam es zuletzt in den Jahren 2010, 2013 und 2015, ansonsten wurde der Zielwert eingehalten. Er befand sich 2017 mit einem Mittelwert von 13 Tagen sogar auf dem niedrigsten Stand seit acht Jahren. Da diese Überschreitungshäufigkeit bis 2006 praktisch in jedem Jahr über dem zulässigen Maximalwert lag, hat sich die Situation in den vergangenen Jahren durchaus verbessert.
Stickstoffbelastung unverändert, keine kritischen Grenzwertüberschreitungen
Die Lage in Sachen Stickstoffdioxidbelastung ist indes weitgehend unverändert. Seit Jahren liefern die Messwerte ähnliche Zahlen in Bezug auf den NO2-Jahresmittelwert, zuletzt stieg dieser von 20 auf 21μg/m³ minimal an. Dennoch liegen diese Werte noch weit unter dem zulässigen Grenzwert von 40μg/m³. In diesem Zusammenhang sind auch die Daten der Spotmessstelle in der Theodor-Heuss-Straße, die 2016 ein Jahr lang den direkten Einfluss von Emissionsquellen in einem Bereich mit einem hohen Verkehrsaufkommen erfasste, aufschlussreich. Hier wurden die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub eingehalten. In Bezug auf Stickstoffdioxid trat jedoch eine geringfügige Überschreitung des Jahresmittelwertes auf: Dieser betrug hier 42μg/m³, der zulässige Grenzwert liegt bei 40μg/m³. Da es sich allerdings um eine sehr kleinräumige Überschreitung handelte, die nur an einem der insgesamt fünf Messpunkte der Spotmessstelle festgestellt wurde, ergaben sich keine Konsequenzen hinsichtlich der Luftreinhaltung.
(Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6 am 21.03.18)
Unnötiges Laufenlassen von Motoren
Ein kalter Motor stößt beim sogenannten „Warmlaufenlassen" die doppelte bis dreifache Menge an Schadstoffen aus. Bei 3 Minuten Leerlauf wird ebenso viel Kraftstoff verbraucht wie bei einem Kilometer Fahrt.
Das Anfahren in vorgewärmtem Zustand schont weder die Umwelt noch den Motor. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn der Krafststoff verbrennt nur unvollständig. Die Folgen sind Starterprobleme, Schädigungen des Motors und der Auspuffanlage. Auch der Verschleiß des Motors erhöht sich, da das angereicherte Kraftstoffgemisch sich in der Kaltphase an den Wänden der Zylinder niederschlägt und den Ölfilm abwäscht. Dadurch wird zugleich das Motoröl verdünnt, weil Benzin in die Ölwanne gelangt.
Deshalb ist das unnötige Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) auch laut Straßenverkehrsordnung (§ 30 Abs. 1) verboten und wird mit empfindlichen Bußgeldern bestraft. Von einem unnötigen Laufenlassen kann ausgegangen werden, wenn ein ausreichender technischer Grund dafür nicht vorliegt oder wenn es über das bei sachgerechter Benutzung notwendige Maß hinausgeht. Der Verordnungsgeber hat für das Laufenlassen eines Fahrzeugmotors im Leerlauf eine Einschränkung nicht der Zeit, sondern dem Zweck nach angeordnet.
Wer nicht auf ein vorgewärmtes Auto verzichten möchte, sollte sich zum Einbau einer schadstoffarmen Standheizung entschließen.