Haus des Jugendrechts Konstanz nimmt Arbeit auf
Zweites Haus des Jugendrechts im Bezirk
Mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch Landrat Zeno Danner, Ober-bürgermeister Uli Burchardt, Polizeipräsident Hubert Wörner und den Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jörg Roth am 19. Dezember 2024 hat das Haus des Jugendrechts Konstanz offiziell die Arbeit aufgenommen.Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Konstanz mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Konstanz mit einer Mitarbeiterin sowie vier Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte arbeiten seit Anfang November im Hofer’schen Anwesen in der Konstanzer Altstadt zusammen. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen werden im Laufe des Jahres 2025 noch sechs Jugendsach-bearbeiterinnen und -sachbearbeiter des Polizeipräsidiums in das Gebäude einziehen und so das Haus des Jugendrechts komplettieren. Schon jetzt beteiligen sich die polizeilichen Jugendsachbearbeiter vor Ort an der gemeinsamen Arbeit im Jugend-strafverfahren. Virtuell eingebunden sind die weiteren Mitarbeiter der Jugend-gerichtshilfe des Landkreises und die weiteren Jugendsachbearbeiter des Polizei-präsidiums für den Raum Singen und Stockach.Mit dem Haus des Jugendrechts Konstanz hat die zehnte Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg die Arbeit aufgenommen. Die Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, das Erfolgsmodell der Häuser des Jugend-rechts – auch mithilfe digitaler Möglichkeiten – landesweit zu etablieren. Neben dem seit 2022 bestehenden Haus des Jugendrechts im Schwarzwald-Baar-Kreis ist das Haus des Jugendrechts Konstanz das zweite im Zuständigkeitsbezirk des Polizei-präsidiums und der Staatsanwaltschaft Konstanz. In den Häusern des Jugendrechts sind die drei wesentlichen Akteure zusammengeführt, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Das Modell der Häuser des Jugendrechts steht dabei für eine bestmögliche Zusammenarbeit dieser drei Institutionen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe kooperieren unter einem Dach. Kurze Wege ermöglichen es den Beteiligten, „Hand in Hand“ und ohne Reibungsverluste zusammenzuarbeiten, den direkten Informationsaustausch – im rechtlich gesteckten Rahmen – zu intensivieren und dabei die persönlichen Lebensumstände der jungen Menschen ganz wesentlich in den Blick zu nehmen. Ein zentrales Anliegen ist die Optimierung der Verfah-rensabläufe, um effektiver und schneller, aber auch individueller auf jugendliche Straftäterinnen und Straftäter einwirken zu können. Neben der konsequenten Straf-verfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Arbeit im Haus des Jugendrechts zusammengeführt, um dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichts-gesetzes gerecht zu werden. Ziel der Kooperation ist, dass die jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter im Idealfall künftig straffrei bleiben. Die Zusammenarbeit aller Behörden ermöglicht es, ohne organisatorische Hemmnisse die Sachverhalte und die Biografien der Jugendlichen umfassend zu berücksichtigen. Durch den organi-satorischen und räumlichen Zusammenschluss werden der Austausch und die Vernetzung der Beteiligten verbessert, um den Jugendlichen so schnell wie möglich die Konsequenzen ihrer Straftat unmittelbar vor Augen zu führen und so die Jugendkriminalität effektiver zu bekämpfen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der Häuser des Jugendrechts gegenüber der bisherigen Praxis, in der Polizei, Jugend-gerichtshilfe und Staatsanwaltschaft eher sukzessive oder „nebeneinander her“ anstatt miteinander gearbeitet haben.Die offizielle Eröffnung des Hauses des Jugendrechts ist im Jahr 2025 nach Einzug der Jugendsachbearbeiter der Polizei geplant.