Waldbrandgefahr trotz Entwarnung: Stadt und Feuerwehr rufen zu Vorsicht auf
Wichtige Verhaltensregeln gelten weiterhin – auch ohne akute Gefahrenlage
Auch wenn aktuell keine akute Waldbrandgefahr besteht, weisen die Stadt Konstanz und die Feuerwehr Konstanz eindringlich darauf hin, wichtige Verhaltensregeln zum Schutz von Mensch, Tier und Natur zu beachten. Denn: Bereits ein kleiner Funke kann bei anhaltender Trockenheit verheerende Folgen haben.
Angesichts der derzeit hohen Temperaturen und der trockenen Vegetation ist die Gefahr eines Wald- oder Flächenbrandes schnell gegeben. Die Feuerwehr Konstanz beobachtet die Lage zwar kontinuierlich und sieht derzeit keinen akuten Handlungsbedarf – dennoch ist umsichtiges Verhalten im Umgang mit offenem Feuer und Zigaretten unabdingbar.
Wichtige gesetzliche Regelungen im Überblick
Rauchverbot im Wald
Nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (§ 41 LWaldG) ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, deren Beauftragte sowie Jagdausübungsberechtigte.
Verbot offenen Feuers im Wald und in Waldnähe
Offenes Feuer darf grundsätzlich nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald entfacht werden – und nur an offiziellen Feuerstellen oder mit Genehmigung der zuständigen Behörde. Für Waldbesitzende und Jagdausübungsberechtigte gelten eingeschränkte Ausnahmen, hierbei ist jedoch ein Mindestabstand von 30 Metern zum Wald einzuhalten.
Stadt und Feuerwehr appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll zu handeln – für die eigene Sicherheit und zum Schutz der Natur.