Schulkindbetreuung in Konstanz
In Konstanz gibt es an jedem Grundschulstandort eine Schulkindbetreuung für die Zeit vor und nach dem Unterricht. Die Schulkindbetreuung vor Ort liegt teils in freier, teils in städtischer Trägerschaft.
Anmeldung Schulkindbetreuung (Schuljahr 2025/2026)
Die Standorte
- Grundschule Berchen
- Grundschule Dettingen
- Grundschule Litzelstetten
- Grundschule Petershausen
- Grundschule Stephan
befinden sich in städtischer Trägerschaft. Wenn Sie Ihr Kind an einem dieser fünf Standorte für die Schulkindbetreuung anmelden wollen, geht dies über unser Online-Verfahren.
Ihr Kind für die Schulkindbetreuung anmelden! (nur für die oben genannten Standorte in städtischer Trägerschaft)
Bei Fragen zum Online-Verfahren erreichen Sie uns per E-Mail unter schulkindbetreuung@konstanz.de.
Schulkindbetreuung in freier Trägerschaft
Die untenstehenden Standorte der Schulkindbetreuung befinden sich in freier Trägerschaft. Sollte Ihr Kind eine dieser Schulen besuchen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten über die Anmeldung zur Schulkindbetreuung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Anmeldung zur Schulkindbetreuung
Kinder können für die Schulkindbetreuung angemeldet werden, wenn sie eine Grundschule besuchen. Die Betreuung findet an dem Standort statt, an dem das Kind auch die Grundschule besucht.
- Wie und wo melde ich mein Kind an?
Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt über ein Online-Verfahren. Eine Anmeldung ist nur für die Standorte in städtischer Trägerschaft möglich:
- Grundschule Berchen
- Grundschule Dettingen
- Grundschule Litzelstetten
- Grundschule Petershausen
- Grundschule Stephan
Für alle anderen Grundschulen gilt:
Sie melden Ihr Kind direkt beim jeweiligen Schulstandort (freie Träger) an.
- Wann kann ich mich anmelden?
Für das Schuljahr 2025/26 können Sie Ihr Kind ab sofort bis zum 20. Juli 2025 anmelden. Sie können die Anmeldung ändern oder auch wieder zurücknehmen. Das geht bis 14 Tage nach der Zusage. Danach ist eine Ab- oder Ummeldung zum Schulhalbjahr 2025/26 möglich. Für eine Abmeldung von der Schulkindbetreuung müssen sie das Online-Verfahren nutzen
- Was sind die Unterschiede zwischen Ganztagsschule in Wahlform und anderen Grundschulen?
In Konstanz sind die Grundschule Petershausen und die Berchenschule Ganztagsschulen in Wahlform. Das bedeutet, dass Sie die Wahl haben, ob Sie ihr Kind im schulischen Ganztag anmelden oder nicht.
Kinder, die im Ganztag angemeldet sind, sind an vier Nachmittagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) bis 15:50 Uhr in der Schule.
Für eine Betreuung Ihres Kindes durch die Schulkindbetreuung bedeutet dies:
- Sie können eine Betreuung von 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn buchen.
- Sie können eine Betreuung für den Freitag ab Unterrichtsende bis 14 Uhr buchen.
Für Kinder, die nicht im Ganztag angemeldet sind, beginnt der Unterricht je nach Stundenplan zur 1. oder 2. Stunde. Der Unterricht endet je nach Stundenplan nach der 5. oder 6. Stunde.
Für eine Betreuung Ihres Kindes durch die Schulkindbetreuung bedeutet dies:
- Sie können eine Betreuung von 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn buchen.
- Sie können eine Betreuung für Montag bis Freitag ab Unterrichtsende bis 14 Uhr buchen.
Nähere Informationen zum schulischen Ganztag entnehmen Sie den Links zu den Homepages der
Grundschule Petershausen und der Grundschule Berchen.
Mittagessen
Ihr Kind bekommt in der Schulkindbetreuung Mittagessen, wenn Sie das Mittagessen buchen. Das Essen kostet extra.
Sie können das Mittagessen immer dann buchen, wenn Ihr Kind in der Betreuung bis 14 Uhr angemeldet ist. Sie können die Anzahl der Tage mit Mittagessen bei der Online-Anmeldung frei wählen.
Für Kinder der Grundschule Petershausen und der Berchenschule gilt Folgendes: Sie buchen das Mittagessen über einen externen Anbieter. Informationen hierzu erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres von der Schule.
Für Kinder der Grundschulen Dettingen, Litzelstetten und Stephan gilt Folgendes: Sie buchen das Mittagessen bei der Online-Anmeldung.
Informationen über die Kosten finden Sie hier (26 KB).
Satzungen
Die Schulkindbetreuung folgt bestimmten Regeln. Diese Regeln stehen in zwei wichtigen Dokumenten: Die Betriebssatzung und die Gebührensatzung. Eine Satzung ist ein Text mit festen Regeln, an die sich alle halten müssen. Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat diese Regeln am 26. Juni 2025 beschlossen.
Unten finden Sie die Betriebssatzung sowie die Gebührensatzung zum Download.
- Betriebssatzung Schulkindbetreuung (88 KB)
- Gebührensatzung Schulkindbetreuung (198 KB)